Anna Kavena, Systemisch-lösungsorientierte Sachverständige, Verfahrensbeiständin
Fachkompetenz und Empathie als Sachverständige & Verfahrensbeiständin
Anna Kavena - Sachverständige (FSLS) & Verfahrensbeiständin in NRW, Recklinghausen
Über mich
Seit über 15 Jahren tätig in der Kinder- und Jugendhilfe in Recklinghausen und im gesamten Ruhrgebiet, darunter Städte wie Bochum, Dortmund, Herne und Gelsenkirchen. Mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Klärung von Kinderschutzfragen unter Berücksichtigung des Kindeswillens liegt der Fokus auf der Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen zwischen den Beteiligten, stets im besten Interesse des Kindes.
- Mehr als 15 Jahre Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe
- Spezialisiert auf Kinderschutzfragen unter Einbeziehung des Kindeswillens
- Vermittlung und Moderation einvernehmlicher Lösungen zwischen allen Beteiligten im Interesse des Kindeswohls
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Gerichten und anderen Institutionen im Bereich des Familienrechts
- Empathischer und lösungsorientierter Ansatz, stets im Hinblick auf das Wohl und die Rechte des Kindes
Aus- und Weiterbildungen
- Studium der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik – HAN University of Applied Sciences Nijmegen, Niederlande
Abschluss: Sozialpädagogin (Diplom) - Studium der Psychologie – SRH Heidelberg
Masterstudiengang angewandte Psychologie - Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychologie (laufend) - Zertifizierung als BVEB Verfahrensbeiständin – Investition Zukunft, Peter Stieler
Abschluss: Verfahrensbeistand (zertifiziert vom Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder) - Zertifizierung in systemische-lösungsorientierter Begutachtung
Schwerpunkt: Psychologische familiengerichtliche Gutachten, Institut für lösungsorientierte Begutachtung – Lemgo, FSLS - Ausbildungslehrgang „Fachspezialistin für Erinnerungskontakte“ – Bretten (Dr. phil. Liselotte Staub)
Begutachtung & Standards
Der zentrale Maßstab jedes familiengerichtlichen Handelns ist das Kindeswohl. Aus Sicht der Kinder steht dabei meist die sichere und tragfähige Bindung zu ihren wichtigsten Bezugspersonen im Vordergrund. Anhaltende Konflikte zwischen Erwachsenen belasten Kinder dagegen erheblich – sowohl bei Streitigkeiten zwischen Eltern (§§ 1671, 1684 BGB) als auch bei Verfahren mit dem Jugendamt im Rahmen möglicher Kindeswohlgefährdungen (§ 1666 BGB).
Untersuchungen zeigen, dass Kinder nach Trennung und Scheidung am stärksten profitieren, wenn ihre Eltern einvernehmliche Lösungen finden. Auch bei gerichtlichen Maßnahmen zum Schutz des Kindes gilt es daher, neben dem Schutzauftrag das kindliche Bedürfnis nach Zugehörigkeit zur Familie im Blick zu behalten.
Seit 2009 können Sachverständige ausdrücklich mit dem Ziel beauftragt werden, zur Herstellung von Einvernehmenzwischen den Beteiligten beizutragen (§ 163 Abs. 2 FamFG). Dieses Vorgehen wird häufig als lösungsorientierte Begutachtung bezeichnet. Der Begriff ist jedoch nicht rechtlich geschützt und beschreibt eher das angestrebte Ziel als die konkrete Methodik.
Mein Ansatz der systemisch-lösungsorientierten Begutachtung geht darüber hinaus: Er basiert auf einem ganzheitlichen Verständnis von Familie als dynamisches System. Konflikte werden nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenspiel der Beziehungen und Lebensumstände. Ziel ist es, nicht nur Gutachten in hochstrittigen Trennungssituationen zu erstellen, sondern auch in anderen familiengerichtlichen Konstellationen lösungsorientierte Perspektiven zu eröffnen.
Damit folge ich einem Verständnis, das seit den 1980er-Jahren entwickelt und durch Fachliteratur (u. a. Bergmann, Jopt, Rexilius 2002) im Familienrecht verankert wurde. Die Leitlinien des Fachverbands Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS) bilden hierbei eine wichtige Grundlage.
Meine Standards als systemisch-lösungsorientierte Sachverständige
Ich arbeite gemäß den Standards des Fachverbands Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger (FSLS). Mein Vorgehen beruht auf folgenden Grundsätzen:
Fachliche Qualifikation:
Ich bringe eine anerkannte Berufsqualifikation im Sinne von § 163 FamFG mit – in Kombination mit einer fundierten systemischen Grundqualifikation und spezialisierter Weiterbildung im Familienrecht. Diagnostische, pädagogische, psychologische und rechtliche Kenntnisse wurden praxisnah erworben und werden kontinuierlich erweitert.
Grundhaltung und Menschenbild:
Ausrichtung an einem humanistischen Verständnis – mit Empathie und Respekt. Familie verstehe ich als komplexes Beziehungsnetzwerk, das auch in schwierigen Situationen fortbesteht. Ich sehe mich nicht nur als „gutachterliches Urteil“, sondern auch als Partnerin in der Gestaltung und Unterstützung.
Methodik und diagnostische Vorgehensweise:
Mein Arbeitsprozess umfasst Einzelgespräche, Gespräche mit Kindern in sicheren und altersgemäßen Settings, Interaktionsbeobachtungen in möglichst lebensnahen Umgebungen sowie gemeinsame Elterngespräche. Ich nutze ressourcenorientierte Verfahren und Methoden, prüfe Belastungen und Potentiale, ohne auf Testverfahren zurückzugreifen, deren Aussagekraft für die konkrete Familiensituation nicht gegeben ist.
Kindeswohl im Mittelpunkt:
Auch dann, wenn Schutzmaßnahmen notwendig sind, bleibt die Bindung des Kindes an seine familiären Bezugspersonen ein zentraler Gesichtspunkt. Es geht darum, das Kindeswohl möglichst ganzheitlich zu sichern — mit Augenmaß und Rücksicht auf emotionale Nähe, Kontinuität und Bindung.
Gutachten und Empfehlungen:
Sowohl schriftliche als auch mündliche Gutachten erstatte ich transparent, nachvollziehbar und in einer Sprache, die Fachkreise überzeugt, aber auch verständlich ist für Eltern. Empfehlungen enthalten stets konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Umgangs- und Erziehungsverantwortung, zur Konfliktprävention und zur Förderung des familiären Miteinanders.
Qualifikation der Sachverständigen (FSLS)
Die Tätigkeit als systemisch-lösungsorientierte Sachverständige im Familienrecht setzt eine fundierte fachliche und methodische Qualifikation voraus. Grundlage sind die Vorgaben des § 163 FamFG, ergänzt durch die Standards des Fachverbands Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger (FSLS).
Dazu gehören:
- Berufsqualifikation in einem einschlägigen Fachgebiet, z. B. Psychologie, Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Medizin, Pädagogik oder Sozialpädagogik.
- Systemische Grundqualifikation mit mindestens 80 Ausbildungsstunden.
- Spezialisierte Weiterbildung im Familienrecht, etwa beim Institut für lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht. In dieser Weiterbildung werden die rechtlichen, psychologischen, pädagogischen sowie die nach § 163 Abs. 1 Satz 2 FamFG geforderten diagnostischen und analytischen Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben und nachgewiesen.
- Regelmäßige Intervision und Supervision zur Qualitätssicherung.
- Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung, um die eigene Arbeit stets auf aktuellem wissenschaftlichen Stand zu halten.