Sicherheit

Sicherheit in den Kommunen, ein soziales Thema, ein Thema der SPD

Als SPD stehen wir für eine Sicherheitsarchitektur, die Polizei wieder zurück in in die Quartiere vor Ort bringt. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis der Menschen, das wir, wie alle anderen Themen auch, mit der sozialen Frage verbinden. Nur die sozial Starken können sich einen schwachen Staat leisten, das ist eine Binsenweisheit. Wir als SPD stehen daher für eine bürger*innenorientierte, bürger*innennahe und den demokratischen Freiheitsrechten verpflichtete Sicherheitsarchitektur, insbesondere dort, wo wir auf das Gewaltmonopol Polizei treffen.

Seit einigen Jahren erfolgen bei der Polizei NRW wieder Bemühungen, den personellen Aufbau zu realisieren und zu beschleunigen. Wir begrüßen dies, stellen aber fest, dass das in Gänze nicht ausreicht, um die tatsächlichen und drängenden Probleme in den Griff zu bekommen. Die Polizei muss schneller, als nur perspektivisch erst im Jahr 2028, einen wirksamen Personalaufschwung erfahren. Insbesondere im Kreis Recklinghausen führt dies ansonsten eher zu einem personellen Abbau. Die Einschränkungen der letzten Jahre müssen ein Ende haben, da sie insbesondere aufgrund der personellen Entwicklungen erfolgten. Ich stehe daher für eine bürger*innenorientierte Polizei, die vor Ort ansprechbar ist.

Was wir gemeinsam bewegen können:

Gerechte Personalverteilung für mehr Polizeipräsenz auf unseren Straßen

Als Landtagsabgeordnete will ich mich dafür einsetzen, dass sich die Betrachtungsweise von Behörden ändert. Die derzeitig gültigen Personalverteilungsmodalitäten in NRW lassen es offenbar zu, dass trotz überbordender Probleme, eine Großbehörde wie Recklinghausen jährlich Personal einbüßen muss. Damit dies ein Ende hat, setze ich mich dafür ein, dass die Großbehörde Recklinghausen auch wieder als solche betrachtet wird. Es ist inakzeptabel und unverhältnismäßig, wenn Kölner Bürger*innen über dreimal so viele Polizist*innen verfügen, wie der Kreis Recklinghausen. Meines Erachtens bewegen wir uns in eine Richtung einer polizeilichen Zwei-Klassen-Gesellschaft. Daher fordere ich eine gerechte Personalverteilung in unseren Städten ein. Denn nur durch mehr Polizeipräsenz können wir eine erfolgreiche Verhinderung und Verfolgung von Straftaten gewährleisten.

Fachgerechte und qualitative Qualifizierung und Ausrüstung für mehr Polizeinachwuchs

Eine gut qualifizierte und gut ausgerüstete Polizei kann als Aushängeschild für die Gewinnung von neuen Ausbildungsanwärter*innen dienen. Die bisherigen Unternehmungen, die wir in den zurückliegenden Jahren gemacht haben, waren richtig, denn der Polizeiberuf ist anspruchsvoll und verlangt den Polizistinnen und Polizisten vieles ab. Neben den fachlichen Fertigkeiten müssen sie vielfältige persönliche Voraussetzungen mitbringen, um den polizeilichen Alltag durchzustehen. Ich befürworte daher auch eine von den Berufsvertretungen geforderte Qualitätsoffensive im öffentlichen Dienst, die neben der Polizei natürlich auch andere Bereiche betrifft. Hierdurch attraktiveren wir auch den Polizeiberuf und sichern den qualifizierten Nachwuchs, den wir in den nächsten Jahren für anspruchsvolle Aufgaben dringend benötigen.

Opfer von Straftaten in den Blick nehmen und wirksam unterstützen

Das Strafrecht in der Bundesrepublik fokussiert zum größten Teil die Biografie der Täter*innen. Dabei werden Biografie, soziale als auch psychologische Aspekte sowie die Entwicklung in der Familie und dem eigenen Umfeld ausgiebig in den Blick genommen, um die Straffälligkeit zu hinterfragen und das richtige Strafmaß sowie die Mittel zur Resozialisierung zu finden. In der Bundesrepublik gibt es zum Glück kein Rachestrafrecht. Bei uns steht die Frage der Wiedereingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund. Manchmal scheint fraglich zu sein, ob dieser Gedanke tatsächlich erfolgreich und ohne Gefahren verfolgt werden kann.

Darüber hinaus ist es oft schwer zu ertragen, wie es den Opfern aus schwersten Straftaten z. B. auf dem Gebiet der sexualisierten Gewalt ergeht. Hier scheint die Beweiserhebung nicht selten über der Rücksicht auf das Schicksal und das Befinden der Opfer zu stehen. Das möchte ich ändern. Ich möchte die Opferperspektive wirksamer in den Blick nehmen. Ich möchte ein sensibleres, mitfühlendes und ausgleichendes Strafrecht, das am Ende auch die Opferentschädigung in die staatlichen Hände nimmt. Es kann nicht sein, dass Täter monatelang in der öffentlichen Wahrnehmung stehen, die Opfer aber schnellstens vergessen werden. Genauso wenig möchte ich hinnehmen, dass wir uns intensiv mit den Täterbiografien beschäftigen, die Entschädigung und Betreuung der Opfer aber nichtstaatlichen Stellen überlassen. Ich glaube, dass diese Aufgaben zumindest im Grundsatz in staatliche Hände gehören, um Opfern gegenüber die bestmögliche Fürsorge zu zeigen und um ein Klima zu schaffen, in dem sich niemand alleingelassen fühlt. Wirksamer Opferschutz beginnt dabei bereits im Strafverfahren selbst, indem man Opfer z. B. vor Fragen von Verteidiger*innen in der Öffentlichkeit schützt, damit sie einschneidende belastende Erfahrungen nicht noch einmal durchleben müssen. Schutz vor dem erneuten „Opferwerden“ ist mir dabei besonders wichtig. Das gilt insbesondere bei Straftaten der sexualisierten Gewalt und noch einmal mehr bei Straftaten, die Kinder zu Opfern gemacht haben.

Ich will mich daher für verbesserte staatliche Entschädigungsmechanismen einsetzen und auch die Frage diskutieren, ob Entschädigung eine Verbindung zum Strafmaß gegenüber dem Täter bedeuten muss.

Ich fordere einen aktiven Staat, der für das Thema Opferschutz einsetzt und stelle auch zur Diskussion, ob bestimmte Strafmaße zur Abschreckung der Täter*innen noch geeignet sind. Auch möchte ich mich dafür stark machen, dass Eltern von Kindern, die Opfer geworden sind, staatliche Hilfe im Rahmen des Opferschutzes in Anspruch nehmen können.

Grundsätzlich müssen wir darüber sprechen, ob die juristische Wirklichkeit mit der juristischen Theorie noch im Einklang steht. Für mich heißt das, dass wir eine Diskussion darüber führen müssen, ob Strafen in bestimmten Bereichen insbesondere der Gewaltkriminalität noch als ausreichend anzusehen sind. Darüber will ich mit Ihnen gerne ins Gespräch kommen.

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